Parkgebühren

Auf den Parkplätzen der Strandbäder Taching und Tengling fallen Parkgebühren im Zeitraum von März bis Oktober zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr an, wobei die ersten 30 Minuten innerhalb des gebührenpflichtigen Zeitraums kostenfrei sind. Nach Ablauf der ersten halben Stunde werden für jede angefangene Stunde 0,50 € Parkgebühr fällig. Die Höchstparkgebühr ist je Parktag auf 3,00 € begrenzt. Ein Jahresticket kostet 40,00 €. Lenker von Zweirädern mit amtlichem Kennzeichen zahlen ab der 31. Minute eine Gebühr in Höhe von 0,30 € für jede angefangene Stunde. Die Höchstparkgebühr beträgt hier je Parktag 1,50 €. Die Parkgebühr für ein Jahresparkticket für Zweiräder mit einem amtlichen Kennzeichen beträgt 20,00 €.

Für alle gebührenpflichtigen Parkplätze der Verwaltungsgemeinschaft Waging a. See gilt zudem, dass ein mehrtägiges Parken nicht erlaubt ist und ein generelles Übernachtungsverbot besteht.

Die Parkgebühren können an einem Parkautomaten über die Eingabe des amtlichen Kennzeichens bzw. über die Parkster-App per Handy entrichtet werden, das Einlegen eines Parkscheins entfällt damit.

Jahrestickets können bequem über die Parkster-App gebucht bzw. bei der Tourist-Information Waging a. See, Salzburger Str. 32, 83329 Waging a. See, erworben werden.

Hier die Links zur Parkster App